| Der
Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet
ist, bezweckt:
1. die Koordinierung und Vertiefung
der Tätigkeit von Funkamateuren
2. das Bewustmachen und Verfolgen
der ursprünglichen Ziele des Amateurfunk,
technischwissenschaftliche Pioniertaten zu setzen, insbesondere
durch Entwickeln, Bauen und Betreiben technisch hochwertiger
Funkstellen des Amateurfunkdienstes unter Einhaltung
der jeweils geltenden fernmelderechtlichen
Bestimmungen.
3. den Besitz, die Errichtung und
den Betrieb von Fernmeldeanlagen, insbesondere
Amateurfunkstellen unter Einhaltung einer
vorbildlichen Betriebstechnik unter
den jeweils geltenden fernmelderechtlichen
Bestimmungen.
4. Aufbringen der Geldmittel
für Abs. 2 und 3
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